Closed Beta Screenshot Wettbewerbsregeln

Closed Beta Screenshot Wettbewerb Regelwerk
VOM 2. OKTOBER BIS ZUM 5. OKTOBER


Artikel 1: Die Firma Vivendi Universal Games International S.A., Hauptgeschäftsstelle in Velizy Villacoublay (78143), 32 Avenue de l’Europe, die unter dem Markennamen Blizzard agiert, organisiert auf der folgenden Webseite: www.wow-europe.com vom 2. Oktober 2006 bis zum 5. Oktober 2006 (eingeschlossen) ein Gewinnspiel.

Artikel 2: Teilnehmen können alle natürlichen Personen mit einem Mindestalter von 15, Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Großbritannien oder Luxemburg und Personen mit einem Mindestalter von 18, deren Wohnsitz in Dänemark, Deutschland, Finnland, Norwegen, Österreich, Schweden oder Irland liegt und mindestens seit dem 14. August 2006 World of Warcraft-Abonnent und zur Zeit Gildenmeister sind. Mitarbeiter/innen von Vivendi Universal Games International und deren Angehörige, sowie Tochtergesellschaften und Geschäftspartner sind nicht gewinnberechtigt.

Artikel 3: Die Teilnehmer akzeptieren automatisch die Teilnahmebedingungen dieses Gewinnspiels und erkennen die Tatsache an, dass dieses Gewinnspiel dem französischen Gesetz unterliegt, da sich der Firmensitz des Veranstalters in Frankreich befindet.

Artikel 4: Das Nichtakzeptieren der Teilnahmebedingungen führt zur Annullierung der Teilnahme.

Artikel 5: Es wird jeweils nur eine Teilnahme pro Haushalt zugelassen (identischer Familienname, identische Adresse).

Artikel 6: Die Teilnehmer müssen die Webseite besuchen und das dortige Webformular ausfüllen und zusammen mit ihrem Beitrag abschicken.

Artikel 7: Alle Einsendungen für das Gewinnspiel müssen für gültig erklärt und online von dem Teilnehmer vor dem 5. Oktober, 2006, 0:00 Uhr, an Blizzard Entertainment eingesendet werden. Die Kosten für das für die Teilnahme notwendige Telefonat wird nach schriftlicher Anfrage an Blizzard Europe, TSA 60 001, 78143 Vélizy-Villacoublay Cedex Frankreich zurückerstattet. Die Anfrage sollte sich auf das Gewinnspiel beziehen, leserlich den Namen und Vornamen beinhalten, sowie die Angaben des Teilnehmers der die Rückvergütung beantragt, angeben. Die Kosten werden bis zu maximal 0,50 € zurückerstattet.

Artikel 8: Ziel des Gewinnspiels
Gildenmeister müssen eine Szene mit ihrer gesamten Gilde neben einem bekannten Nicht-Spieler Charakter im Spiel per Screenshot festhalten. Dieser Screenshot sollte Kreativität durch die Beleuchtung, Landschaft und besondere Kamerawinkel zeigen. Der Screenshot sollte anschliessend mittels der Screenshot Einsendeseite (unter http://www.wow-europe.com/de/screenshots/submit.html) von dem Gildenmeister eingeschickt werden. Der Gildenmeister sollte hierbei dieselbe E-Mail-Adresse nutzen, die er auch in seinem Account angegeben hat. Eine Jury von Entwicklern und Gamemastern wird dann die Gewinner des Wettbewerbs nach Kreativität bestimmen. Die Gewinner werden per E-Mail informiert. Somit wird eine gültige E-Mail-Adresse Voraussetzung für die Teilnahme und den Gewinn sein.

Artikel 9: Die folgenden Preise werden vergeben:
25 Betakeys, die es den Gewinnern und ihren Gildenmitgliedern erlauben an der World of Warcraft: The Burning Crusade Closed Beta (kein kommerzieller Wert) teilzunehmen. Der Gildenmeister, der den Screenshot eingesendet hat wird als alleiniger Gewinner gelten und wird die Beta-Keys an seine Gildenmitglieder verteilen.

Artikel 10: Die Gewinner werden innerhalb von 10 Geschäftstagen benachrichtigt. Die Preise werden per Post an die Gewinner an die von ihnen in der Webform genannte Adresse geschickt.

Artikel 11: Ein Wiederverkauf des Preises ist strikt untersagt. Des Weiteren ist keinerlei Barauszahlung, ein Umtausch gegen einen anderen Preis oder eine andere Dienstleistung, welche bereits von einem Teilnehmer gewonnen wurden, möglich.

Artikel 12: Die persönlichen Angaben jedes Teilnehmers (Name und E-Mail-Adresse) werden an den Server von Vivendi Universal Games International übertragen, der die Daten verwaltet. Die Daten jedes Benutzers werden während des Online-Abonnements auf der Website www.wow-europe.com nach dem Gesetz « Informatique et Libertés » vom 6. Januar 1978 und seiner Korrekturen, sowie nach der Europäischen Direktive Nr. 95/46/CE gesammelt und verwaltet.

Jeder Teilnehmer gibt Vivendi Universal Games International die Erlaubnis, die Informationen über seine Person innerhalb der Rahmenbedingungen des Gesetztes « Informatique et Libertés » vom 6. Januar 1978 zu verwenden. Jeder Benutzer erhält zudem das Recht der Einsicht und ggf. der Aktualisierung seiner persönlichen Daten.

Artikel 13: Im Falle von Rechtsstreitigkeiten sind nur Gerichte zulässig, die für die Hauptniederlassung der veranstaltenden Firma zuständig sind.

Artikel 14: Haftung
Im Falle von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Vivendi Universal Games International liegen, im Falle von zufälligen Ereignissen oder extremen Umständen (Feuer, Überflutung, Naturkatastrophen, Angriffen auf das IT-System, Streik, Gefährdung der finanziellen und technischen Realisierung des Gewinnspiels usw.) und auch im Falle einer eigenen Haftung behält sich Vivendi Universal Games International das Recht vor, das Gewinnspiel zum Teil oder komplett abzusagen. Das gegenwärtige Gewinnspiel wird im Falle von außergewöhnlichen Umständen, die nicht in der Hand von Vivendi Universal Games International liegen, abgebrochen, ohne dass die Teilnehmer oder die Sieger eine Form der Kompensation erhalten. Des Weiteren behält sich Vivendi Universal Games International das Recht vor, jeder Person die Teilnahme am gegenwärtigen Gewinnspiel zu verweigern, wenn diese Person willentlich gegen die oben genannten Bedingungen verstoßen haben sollte, einen Betrugsversuch unternahm oder gar den Ablauf des Gewinnspiels gefährdete. Darüber hinaus behält sich Vivendi Universal Games International das Recht vor, jede Person zu verklagen, die versuchte zu betrügen, zu täuschen oder gegen die Teilnahmebestimmungen verstieß. Einem Gewinner, der das Gewinnspiel auf eine der hier beschriebenen Art und Weise behinderte, wird jeglicher Gewinn rechtsgültig aberkannt. Jede Hinzufügung und Abänderung der Bestimmungen wird im Internet bekannt gegeben und als Anhänge zu diesem Dokument betrachtet.

USK