ARENATURNIER - OFFIZIELLE WETTKAMPFREGELN

Informationen - News - Regeln - FAQ - Gegenstandsliste - Forum - Rangliste

Bitte lesen Sie diese Regeln, bevor Sie sich für das Europäische World of Warcraft-Arenaturnier 2009 (nachstehend „Turnier“ genannt) anmelden. Durch die Anmeldung für das Turnier und die Teilnahme daran sind Sie an diese offiziellen Regeln gebunden und versichern, dass Sie alle in Abschnitt 1 genannten Teilnahmebedingungen erfüllen.


WORLD OF WARCRAFT-ARENATURNIER 2009 - OFFIZIELLE WETTKAMPFREGELN EUROPA


1. Veranstalter, Teilnahmebedingungen
BLIZZARD ENTERTAINMENT, SAS UND BLIZZARD ENTERTAINMENT, INC. (NACHSTEHEND GEMEINSAM ALS „VERANSTALTER“ BEZEICHNET) SIND DIE VERANSTALTER DIESES TURNIERS. DIE TEILNAHME AM TURNIER IST NUR DEN SPIELERN GESTATTET, DIE DIE ANMELDEGEBÜHR (weiter unten definiert) BEZAHLEN UND DIE ZUM ZEITPUNKT DER ANMELDUNG UND DER PREISVERGABE: (A) IHREN WOHNSITZ IN EINEM DER FOLGENDEN LÄNDER HABEN: FINNLAND, FRANKREICH, DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH, SPANIEN, GROSSBRITANNIEN, DEM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG, NORWEGEN, SCHWEDEN, BELGIEN, RUSSLAND, ITALIEN UND DER SCHWEIZ, VON DENEN AUS DER ZUGRIFF AUF DEN FRANZÖSISCHEN, DEUTSCHEN, SPANISCHEN UND ENGLISCHEN (GROSSBRITANNIEN) EU-SERVER VON WORLD OF WARCRAFT MÖGLICH IST, (B) DAS IN IHREM LAND GELTENDE ALTER DER VOLLJÄHRIGKEIT ERREICHT HABEN UND (C) ÜBER EINE ZUGRIFFSBERECHTIGUNG FÜR EINEN UNVERWARNTEN, NICHT ZEITWEILIG AUSGESETZTEN ODER GEBANNTEN WORLD OF WARCRAFT-ACCOUNT VERFÜGEN, DER BIS ZUM TAG DES TURNIERBEGINNS (siehe Abschnitt 3) MIT DEN WORLD OF WARCRAFT-ERWEITERUNGEN „THE BURNING CRUSADE“ UND „WRATH OF THE LICH KING“ AUFGERÜSTET WURDE UND ÜBER DIE GESAMTE DAUER DES TURNIERS SEINEN UNVERWARNTEN, NICHT ZEITWEILIG AUSGESETZTEN UND UNGEBANNTEN STATUS BEHÄLT (NACHSTEHEND „ACCOUNT“ GENANNT). Wenn Sie in Ihrem Land noch nicht volljährig, aber über 13 Jahre (bzw. in Spanien, Großbritannien und Russland mindestens 14 Jahre) alt sind (nachstehend „Minderjähriger“ genannt), können Sie sich, vorbehaltlich der Gesetze Ihres Landes dennoch anmelden und teilnahmeberechtigt sein, wenn Sie alle anderen oben genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und ein Elternteil oder Ihr gesetzlicher Vormund diese Turnierregeln liest und sich in Ihrem Namen zu deren Einhaltung verpflichtet, damit Sie am regionalen Qualifikationsturnier oder am Finale teilnehmen und einen Preis gewinnen können. Ein Elternteil bzw. gesetzlicher Vormund muss sich verpflichten, einen von einem Minderjährigen gewonnenen Preis anzunehmen. Bei Einwohnern Großbritanniens muss ein Elternteil bzw. gesetzlicher Vormund den Minderjährigen begleiten und die damit verbundenen Reise- und Unterbringungskosten für beide bezahlen, damit der Minderjährige an diesem Turnier teilnehmen kann. Die Direktoren, Handlungsbevollmächtigten und Mitarbeiter des Veranstalters, seiner Muttergesellschaft und seiner verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Beauftragten, Fachberater, Werbe- und PR-Agenturen sowie die direkten Familienmitglieder der vorgenannten dürfen nicht am Turnier teilnehmen bzw. Preise gewinnen. Es gelten jegliche einschlägigen Bundes-, Landes- und kommunalen Gesetze und Vorschriften. An Orten, wo Angebote wie diese untersagt sind, ist das Angebot null und nichtig. Teilnahmeberechtigte Spieler müssen einen mit einer gültigen E-Mail-Adresse verbundenen World of Warcraft-Account besitzen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die von den teilnahmeberechtigten Spielern angegebene E-Mail-Adresse zu überprüfen. Teilnahmeberechtigte Spieler müssen jeweils die befugten Account-Inhaber sein, sofern sie keine Minderjährigen sind, die einen von ihren Eltern bzw. gesetzlichen Vormündern als befugten Account-Inhabern registrierten Account benutzen. „Befugter Account-Inhaber“ steht für die natürliche Person, die den Account beim World of Warcraft-Gaming-Service angemeldet hat. Jeder teilnahmeberechtigte Spieler darf nur ein Arenateam pro Qualifikationsrunde einsetzen.


2. Haftungsausschluss.
Der Veranstalter haftet für Folgendes nicht: (a) verspätete, verlorene, falsch versandte, verstümmelte oder verzerrte, ungenaue, unvollständige oder beschädigte Übertragungen und Eingaben, sofern diese nicht unmittelbar auf grobe Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten des Veranstalters zurückzuführen sind; (b) telefon-, elektronische, material-, software-, netzwerk- und internettechnische sowie computer- und kommunikationsgebundene Fehlfunktionen bzw. Ausfälle, sofern diese nicht unmittelbar auf grobe Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten des Veranstalters zurückzuführen sind; (c) für Unterbrechungen des Turniers, Verletzungen, Verluste und Schäden, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen; und (d) für Druck- und Schreibfehler in jeglichen Materialien, die sich auf das Turnier beziehen. Darüber hinaus besitzt der Veranstalter entsprechend den unter www.worldofwarcraft.com/legal/termsofuse.html abrufbaren World of Warcraft-Nutzungsbedingungen und ohne Einschränkung seiner darin angegebenen Rechte nach wie vor das Recht, jederzeit und aus jeglichem Grund ganz nach eigenem Ermessen den Inhalt, die Daten, die Charaktere der Spieler, die Accounts, die Statistiken, die Benutzerprofile, die Waffen, die Rüstungen, die Aufgaben, die Beute und sonstige erstellten, gesammelten, gespeicherten und auf World of Warcraft hochgeladenen Informationen zu ändern bzw. zu löschen.


3. Dauer des Turniers.
Das Turnier beginnt mit dem Start der Qualifikationsrunde des Turniers am 25. Februar 2009 um ca. 10.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (09.00 Uhr GMT) (nachstehend „Starttag“ genannt) und endet mit dem Finale des Arenaturniers, das voraussichtlich etwa im Juli 2009 stattfindet.


4. Anmeldung; Anmeldungsgebühr.
Um sich anzumelden, öffnen Sie bitte die Accountverwaltungsseite auf www.wow-europe.com, loggen sich mit Ihrem Account-Namen und Kennwort ein, klicken auf den Link zum Turnier und zahlen die jeweilige Anmeldungsgebühr (ggf. einschließlich staatlicher Steuern bzw. der Mehrwertsteuer [„MwSt“]). Die Anmeldegebühr für das Turnier beträgt 15 EUR bzw. 12 GBP.


5. Arena-Teams und Teilnahme am Turnier


A. Turnier-Realms. Das Turnier findet auf einem oder mehreren Realms statt, die speziell für teilnahmeberechtigte Spieler aktiviert werden (nachstehend „Turnier-Realms“ genannt). Jegliche World of Warcraft-Charaktere, die von den teilnahmeberechtigten Spielern auf diesem Realm geschaffen werden, sind Charaktere der Stufe 80 mit hochstufiger Rüstung, Waffen, Schmuckstücken und anderen Gegenständen sowie sämtlichen Talentpunkten, die zur Talentspezialisierung verfügbar sind.


B. Arena-Teams. Das Turnier bestimmt das beste „Arenateam“, das aus mindestens drei (3) und höchstens sechs (6) Charakteren besteht, die von teilnahmeberechtigten Spielern geführt werden, die der gleichen „Fraktion“ angehören, d. h. Arenateams müssen jeweils ganz aus „Allianz“- oder ganz aus „Horde“-Charakteren bestehen. Die Mitglieder eines Arenateams („Teammitglieder“) werden von einem (1) teilnahmeberechtigten Spieler pro Arenateam ernannt, der als „Teamkapitän“ fungiert und mit dem seinem Charakter zur Verfügung stehenden World of Warcraft-Gold eine Arenateam-Satzung bei einem Arenapromoter kauft, um dann andere teilnahmeberechtigte Spieler in sein Arenateam einzuladen. Alle Mitglieder von Arenateams müssen teilnahmeberechtigte Spieler sein und sich einzeln anmelden, damit sie teilnehmen können. Der Turnierwettkampf findet unter Einhaltung der World of Warcraft-Nutzungsbedingungen und der Arenaschlachtfeldregeln auf den Arenaschlachtfeldern in World of Warcraft statt. Um an einer Arenaschlacht teilzunehmen, reiht sich ein Arenateam in die Warteschlange ein, d. h. es meldet sich zum Betreten eines Arenaschlachtfeldes bei einem „Arenakampfmeister“ an. Ist das Arenateam Teil der Warteschlange, sucht das Arenaschlachtfeldsystem ein zu ihm passendes anderes Arenateam, und der Kampf kann stattfinden. Nach dem Beginn des Kampfes wird solange gekämpft, bis nur ein Arenateam übrig bleibt. Das Arenateam, das am Ende des Kampfes noch über lebende Spieler verfügt, ist Sieger. Wenn ein Arenateam im Verlauf einer Woche zehn (10) Arenakämpfe austrägt, erhält es auf Grund seiner Leistungen in diesen zehn (10) Arenakämpfen eine „Bewertung“ gemäß dem Standardbewertungssystem für Arenaturnierkämpfe (nachstehend „Arenabewertung“ genannt), das Sie unter http://www.wow-europe.com/de/info/basics/arena/index.html einsehen können. Arenateams können so viele Kämpfe austragen, wie sie im Verlauf der Qualifikationsrunde des Turniers schaffen. Weitere Informationen über Arenaschlachtfelder und über die Vorschriften, die den Kampf auf den Arenaschlachtfeldern regeln, erhalten Sie unter http://www.wow-europe.com/de/info/basics/arena/index.html.


C. Teamteilnahme am Turnier. Während der Qualifikationsrunde des Turniers (wie unten beschrieben) kann ein Arenateam 3 (drei) Charaktere nutzen, die Teammitglieder des Arenateams sind, um zum Kampf in der Arena ein Team von drei Mitgliedern zu schaffen. Falls ein Arenateam sich für das regionale Qualifikationsturnier (wie unten beschrieben) qualifiziert, muss der Teamkapitän drei (3) Mitglieder aus dem Arenateam benennen, die zur Teilnahme am regionalen Qualifikationsturnier und – falls das Arenateam sich qualifiziert – am Finale berechtigt sind. Falls ein oder mehrere Teammitglieder an der Qualifikationsrunde nicht teilnehmen können (auf Grund von Krankheit, Abwesenheit oder sonstigen Gründen außerhalb ihrer Kontrolle), kann der Teamkapitän, falls verfügbar, ein anderes Teammitglied als Ersatz benennen.


6. Turnierregeln.
Alle Kämpfe, die im Rahmen des Turniers ausgetragen werden, unterliegen den World of Warcraft-Arenaregeln, die Sie unter http://wow-europe.com/de/info/basics/arena/tournament/index.xml.einsehen können. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden offiziellen Regeln und den World of Warcraft-Arenaregeln gelten die vorliegenden offiziellen Regeln. „Betrug“ – ein Tatbestand, den der Veranstalter nach alleinigem Ermessen feststellt und der unter anderem die „Gewinnabsprache“ umfasst, zieht die sofortige Disqualifizierung des Arenateams und aller seiner Mitglieder nach sich. Benutzeroberflächen Dritter, die mit World of Warcraft kompatibel sind und nicht gegen die Nutzungsbedingungen von World of Warcraft verstoßen, können während der Qualifikationsrunde des Turniers verwendet werden, sind aber in den regionalen Qualifikationsturnieren und beim Finale nicht zugelassen. Bei den regionalen Finalturnieren haben die Teammitglieder vor dem Beginn des ersten Kampfes mit allen Teammitgliedern des Gegners jeweils fünfzehn (15) Minuten Zeit, um den Computer vorzubereiten, an dem sie die Turnierkämpfe bestreiten wollen.


7. Feststellung der Gewinner.


A. Die Qualifikationsrunden und regionale Qualifikationsturniere


1. Die Qualifikationsrunde des Turniers. Die Qualifikationsrunde des Turniers dauert ungefähr sechs Wochen und beginnt etwa am 25. Februar 2009 um ca. 10.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (09.00 Uhr GMT) (vorbehaltlich der vom Veranstalter vorzunehmenden „Server-Wartung“). Sie endet am 7. April 2009 um 09.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (08.00 Uhr GMT) (vorbehaltlich der vom Veranstalter vorzunehmenden „Server-Wartung“). Die ersten beiden Wochen der ersten Qualifikationsrunde gelten als Übungsphase. Während dieser Zeit können teilnahmeberechtigte Spieler von einem Team zum anderen wechseln, ohne dass die betreffenden Arenateams bestraft werden. Nach dieser „Übungsphase“ werden alle Arenabewertungspunkte auf 1.500 gesetzt, und die Arenateams kämpfen miteinander, um auf Basis ihrer Teilnahme an Kämpfen von 3 gegen 3, die auf den „Arenaschlachtfeldern Spieler gegen Spieler“ des Turnierservers stattfinden, eine Arenabewertung zu erhalten. Wechselt ein Spieler während der unmittelbar auf das Ende der Übungsphase folgenden zwei Wochen sein Arenateam, werden dem Arenateam, zu dem der Spieler wechselt, 150 Punkte von der Arenabewertung abgezogen. Während der letzten zwei Wochen der ersten Qualifikationsrunde des Turniers können Spieler das Team nicht wechseln. Um sich für das regionale Qualifikationsturnier zu qualifizieren, muss ein Arenateam mindestens 200 Spiele spielen. Damit ein Mitglied eines Arenateams, das sich für die Teilnahme am regionalen Qualifikationsturnier qualifiziert hat, spielberechtigt ist, muss es an mindestens 30 % der von seinem Team während der Qualifikationsrunde ausgetragenen Kämpfe teilgenommen haben. Am Ende der Qualifikationsrunde des Turniers erhalten die Arenateams, deren Bewertung sich in den obersten 1000 aller Arenateams befindet, eine Einladung zur Teilnahme an einem „besonderen einwöchigen Ranglistenturnier“ (nachstehend „Einladungs-Ranglistenturnier“ genannt). Nach dem Abschluss des Einladungs-Ranglistenturniers erhalten die acht Arenateams, die die höchsten Arenabewertungen erzielt haben, Einladungen zur Teilnahme am regionalen Qualifikationsturnier. Im Falle eines „Punktegleichstands“, auf Grund dessen es mehr als einen Anwärter auf die letzte verfügbare Einladung zum regionalen Qualifikationsturnier gibt, findet ein einziges „Miniturnier“ zwischen den betreffenden Arenateams statt, das nach dem K.o.-System für die Entscheidung zwischen den Anwärtern auf diese letzte Einladung sorgt, und der Sieger dieses „Miniturniers“ erhält eine Einladung zum regionalen Qualifikationsturnier. Datum, Uhrzeit und Zeitrahmen eines solchen „Miniturniers“ werden vom Veranstalter nach alleinigem Ermessen bestimmt.


2. Das regionale Qualifikationsturnier. Tag, Uhrzeit und Ort des regionalen Qualifikationsturniers werden vom Veranstalter nach alleinigem Ermessen festgesetzt und den Mitgliedern der Arenateams, die sich für das regionale Qualifikationsturnier qualifiziert haben, spätestens zwei Wochen vor dem Tag mitgeteilt, an dem ihr regionales Qualifikationsturnier jeweils beginnt. Die teilnahmeberechtigten Spieler, die sich für das regionale Qualifikationsturnier qualifiziert haben, kämpfen nach der Regel „die drei Besten von Fünf, doppelte Ausscheidung“, um zu bestimmen, wer sich für das Finale qualifiziert. Bei den regionalen Qualifikationskämpfen wird die Dauer der Arenakämpfe auf zwanzig (20) Minuten beschränkt. Wenn es nach Ablauf dieser Zeit nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters keinen klaren Sieger gibt, tragen die beiden Arenateams einen weiteren Arenakampf aus, um den Sieger zu bestimmen. Wenn es nach Ablauf eines zweiten Kampfes von zwanzig (20) Minuten nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters wieder keinen klaren Sieger gibt, gewinnt das Arenateam, das seinem Gegner im Laufe des ersten Kampfes den meisten Schaden zugefügt hat.


8. Preise.


A. Qualifikationspreis.
Jeder teilnahmeberechtigte Spieler, der während der Qualifikationsrunde an zweihundert (200) Kämpfen teilnimmt, erwirbt das Recht auf ein einzigartiges „In-Game-Haustier“, das der teilnahmeberechtigte Spieler mit von ihm auf seinem World of Warcraft-Account registrierten Charakteren verbinden kann. Das Haustier wird dem vom teilnahmeberechtigten Spieler während des Registrierungsprozesses benannten Charakter innerhalb von vier Wochen nach dem Ende der Qualifikationsrunde des Turniers zugesandt.

B. Qualifikationspreis: der Titel „Bezwinger“.
Teilnahmeberechtigte Spieler, die als Mitglied eines am Ende der Qualifikationsrunde unter den ersten 1000 aller Arenateams platzierten Arenateams 200 Arenakämpfe bestritten haben, erhalten den Titel „Sieger“ für von ihnen auf ihrem World of Warcraft-Account registrierte Charaktere ab der Stufe 71. Die Charaktere, die die teilnahmeberechtigten Spieler benutzen, um sich für die obigen Preise zu qualifizieren, müssen alle ihre Qualifikationsspiele für dasselbe Arenateam austragen und für die Dauer des Turniers bei diesem Team bleiben. Verlässt ein teilnahmeberechtigter Spieler zu irgendeinem Zeitpunkt während des Turniers ein Arenateam, wird die Anzahl der von ihm bestrittenen Spiele auf Null zurückgesetzt, und der teilnahmeberechtigte Spieler beginnt dann, mit seinem neuen Arenateam Spiele zu sammeln.

C. Mit In-Game-Preisen verbundene Charaktere.
Die Live-Charaktere, die ein teilnahmeberechtigter Spieler mit den In-Game-Preisen zu verbinden wünscht, müssen auf demselben Account registriert sein, der auch für das Turnier registriert ist.

D. Das regionale Qualifikationsturnier.
1. Teilnahme am regionalen Turnier: Jeweils drei Teammitglieder der Arenateams, die sich für die Teilnahme an einem regionalen Qualifikationsturnier qualifizieren, gewinnen die Reise zum regionalen Qualifikationsturnier ihrer Region, d. h. (i) den Hin- und Rückflug von dem dem Wohnort des Teammitglieds nächstgelegenen regionalen Flughafen zum Austragungsort des regionalen Qualifikationsturniers und (ii) zwei (2) Übernachtungen (im Doppelzimmer) in einem vom Veranstalter ausgesuchten Hotel sowie Mahlzeiten und Auto- bzw. Bus- oder Bahnbeförderung nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters. Der ungefähre Einzelhandelspreis dieses Preispakets wird auf 2.000,00 US-$ (ohne MwSt) geschätzt, je nach den Reisekosten des teilnahmeberechtigten Spielers zum Austragungsort des regionalen Qualifikationsturniers. Alle Reisen müssen jeweils an den vom Veranstalter festgelegten Tagen und zu den betreffenden Uhrzeiten erfolgen. Wenn einer oder mehrere teilnahmeberechtigte Spieler eines Arenateams nicht am regionalen Qualifikationsturnier teilnehmen können, nimmt das Arenateam dennoch am Turnier teil, allerdings ohne das/die betreffende(n) Teammitglied(er). Teilnahmeberechtigte Spieler, die sich für das regionale Turnier qualifizieren, sind selbst verantwortlich und müssen selbst die Kosten tragen für die Beschaffung aller nötigen Visa, Reisepässe oder sonstigen Reisedokumente, die von dem Land, dessen Staatsbürger sie sind, ausgestellt werden, damit sie rechtlich fähig sind, zum Austragungsort des regionalen Qualifikationsturniers zu reisen, wobei dieser Austragungsort nach der zweiten Qualifikationsrunde vom Veranstalter bekanntgegeben wird. Die Gewinner sind verantwortlich für alle mit ihrem Preis verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich hier dargelegt werden, darunter unter anderem die Kosten einer ggf. erforderlichen Reiseversicherung. Falls ein teilnahmeberechtigtes Teammitglied eines für das regionale Qualifikationsturnier qualifizierten Arenateams in dem Land, in dem es wohnt, als Minderjähriger gilt, muss dieses Teammitglied von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund begleitet werden, der die Kosten für seine Reise, Übernachtungen und Verköstigung selbst zu tragen hat.
2. Fünfter bis achter Platz. Die teilnahmeberechtigten Spieler von Arenateams, die an den regionalen Qualifikationsturnieren teilnehmen und sich nicht für den ersten, zweiten, dritten oder vierten Platz qualifizieren, erhalten jeweils einen Scheck in Höhe von 200,00 US-$.
3. Vierter Platz. Die teilnahmeberechtigten Spieler der Arenateams, die an regionalen Qualifikationsturnieren teilnehmen und den vierten Platz erreichen, erhalten jeweils einen Scheck in Höhe von 500,00 US-$.
4. Dritter Platz. Die teilnahmeberechtigten Spieler der Arenateams, die an regionalen Qualifikationsturnieren teilnehmen und den dritten Platz erreichen, erhalten jeweils einen Scheck in Höhe von 1.000,00 US-$.
5. Zweiter Platz. Die teilnahmeberechtigten Spieler der Arenateams, die an regionalen Qualifikationsturnieren teilnehmen und den zweiten Platz erreichen, erhalten jeweils einen Scheck in Höhe von 2.000,00 US-$.
6. Erster Platz. Die teilnahmeberechtigten Spieler der Arenateams, die an regionalen Qualifikationsturnieren teilnehmen und den ersten Platz erreichen, erhalten jeweils einen Scheck in Höhe von 5.000,00 US-$.


E. Einladung zur Teilnahme an der World of Warcraft-Weltmeisterschaft 2009.
Zusätzlich zu den oben genannten Preisen erhalten jeweils drei Spieler aus den Teams, die sich den ersten und den zweiten Platz erkämpft haben, eine Einladung zur Teilnahme an der World of Warcraft-Arenaweltmeisterschaft 2009, die im Dezember 2009 an einem vom Organisator bekanntzugebenden Ort stattfindet. Diese Spieler werden jeweils von ihrem Arena-Team-Kapitän ernannt (entsprechend ihrer Fähigkeiten und Erfahrung und nach seinem eigenen Ermessen). Die teilnahmeberechtigten Mitglieder der zum Kampf um das Finale eingeladenen Arena-Teams müssen ihre Annahme der Einladung binnen sieben (7) Tagen bestätigen. Ist dies nicht der Fall, kann der Organisator (ist aber nicht dazu verpflichtet) diese Einladung dem Arena-Team mit der nächst besten Punktzahl aus den jeweiligen regionalen Qualifikationsturnieren zukommen lassen. Die teilnahmeberechtigten Mitglieder der zur World of Warcraft-Arenaweltmeisterschaft 2009 eingeladenen Teams gewinnen jeweils: (i) die Hin- und Rückreise von dem Wohnort des Team-Mitglieds am nächsten gelegenen regionalen Flughafen zum Ort der World of Warcraft-Arenaweltmeisterschaft 2009 und (ii) zwei (2) Übernachtungen (Doppelzimmer) in einem vom Organisator gewählten Hotel, einschließlich Mahlzeiten und Transport nach eigenem Ermessen des Organisators. Der ungefähre Einzelpreis dieses Preispakets wird auf 2.000,00 US-$ geschätzt, in Abhängigkeit vom Preis der Reise des teilnahmeberechtigten Teilnehmers zum Ort der World of Warcraft-Arenaweltmeisterschaft 2009. Die Reise muss jeweils zu den vom Organisator bestimmten Daten und Uhrzeiten erfolgen. Wenn einer oder mehrere teilnahmeberechtigte Teilnehmer eines Arena-Teams nicht zur World of Warcraft-Arenaweltmeisterschaft 2009 reisen können, nimmt das Team dennoch an am Turnier teil, allerdings ohne den oder die abwesenden Mitglieder. Teilnahmeberechtigte Teilnehmer, die sich für die World of Warcraft-Arenaweltmeisterschaft 2009 qualifizieren, müssen selbst alle nötigen Visa, Reisepässe oder sonstigen Reisedokumente der Regierung ihres Heimatlandes beschaffen, sodass sie über die legale Genehmigung verfügen, in die Vereinigten Staaten von Amerika zu reisen. Die Gewinner sind selbst verantwortlich für alle Kosten und Ausgaben in Verbindung mit ihrem Preis, die hier nicht speziell genannt werden. Falls ein teilnahmeberechtigtes Team-Mitglied eines für die World of Warcraft-Arenaweltmeisterschaft 2009 qualifizierten Arena-Teams in dem Land, in dem es wohnt, minderjährig sein sollte, muss dieses Team-Mitglied von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund begleitet werden, der die Kosten für seine Reise selbst zu tragen hat, einschließlich und ohne Einschränkung der Kosten für Transportmittel, Übernachtungen und Verköstigung sowie aller Kosten, die mit dem Erhalt der nötigen Visa, Reisepässe oder sonstigen Reisedokumente der Regierung seines Heimatlandes verbunden sind, sodass er über die legale Genehmigung verfügt, in die Vereinigten Staaten von Amerika zu reisen.


F. Beschränkungen bezüglich der Preise Die Preise sind nicht übertragbar. Ersatz und Umtausch der Preise (auch gegen Bargeld) sind nicht gestattet, wobei der Veranstalter sich jedoch das Recht vorbehält, Preise durch gleich- oder höherwertige Preise zu ersetzen. Wird ein Preis bzw. eine Preismitteilung als unzustellbar zurückgesandt oder antwortet der potenzielle Gewinner nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Mitteilung oder weigert er sich, eine diesbezügliche Urkunde auszufertigen, verfällt der betreffende Preis und wird einem anderen Gewinner verliehen. Alle Preise werden „in vorliegender Form“ und OHNE GARANTIE IRGENDEINER ART, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verliehen (wobei u. a. die stillschweigenden Garantien der Marktfähigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck ausgeschlossen sind). SOWEIT ES RECHTLICH ZULÄSSIG IST, LIEGT DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR BUNDES-, LANDES- UND KOMMUNALE ABGABEN, DARUNTER GEGEBENENFALLS U. A. MEHRWERTSTEUERN UND ZÖLLE, DIE MIT DEM ERHALT ODER DER NUTZUNG VON PREISEN VERBUNDEN SIND, BEIM GEWINNER.


9. Sammeln von Informationen. Die Informationen, die notwendig sind, um das Turnier zu betreiben, werden vom Veranstalter jeweils zu dem Zeitpunkt gesammelt, an dem teilnahmeberechtigte Spieler ihren für die Teilnahme am Turnier benutzten World of Warcraft-Account registrieren, und werden dazu verwendet, die Teilnehmer spezifisch im Sinne der Veranstaltung des Turniers zu kontaktieren, wobei die Rechte des Veranstalters gemäß seiner Datenschutzpolitik, die unter www.blizzard.com/us/privacy.html abrufbar ist, dadurch nicht eingeschränkt werden. Mit der Anmeldung für das Turnier erklären Sie auch Ihre Zustimmung zur Sammlung, Nutzung und Verarbeitung dieser von Ihnen bei der Registrierung gelieferten personenbezogenen Daten sowie anderer von Ihnen im Zuge Ihrer Teilnahme gelieferten Informationen seitens des Veranstalters im Rahmen der oben erwähnten Datenschutzpolitik. Falls Sie französischer Staatsbürger sind bzw. Staatsbürger eines anderen Landes, dessen Bürger an dem Turnier teilnehmen können, werden Sie gemäß dem französischen bzw. sonstigem Recht, das sich auf die Datensammlung und -verarbeitung bezieht, darüber informiert, dass die Daten von der Firma Blizzard Entertainment, Inc. gesammelt werden, deren Server und Computersysteme in den USA stehen, und dass diese Daten daher in den USA gespeichert werden. Die für das Turnier benötigten Daten aller teilnahmeberechtigten Spieler wurden bei der Registrierung des World of Warcraft-Accounts gesammelt, den ein teilnahmeberechtigter Spieler zur Teilnahme am Turnier verwendet. Auf Anfrage wird Ihnen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten gewährt. Sie besitzen ferner das Recht, der Datensammlung unter bestimmten Umständen zu widersprechen. Zur Ausübung dieses Rechts schreiben Sie an: Blizzard Entertainment – Personal Data („persönliche Daten“), c/o Blizzard Entertainment, TSA 60 001, 78143 Vélizy Villacoublay Cedex, France. Sie können Ihre persönlichen Daten auch mit einer entsprechenden Aufforderung zurückziehen, werden allerdings als Turnierteilnehmer disqualifiziert, wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten vor der in Abschnitt 7 beschriebenen Vergabe der Plätze und der Preise zurückziehen. Darüber hinaus kann eine solche Aufforderung dazu führen, dass Sie gegen den Abschnitt 1 der World of Warcraft-Nutzungsbedingungen verstoßen.


10. Allgemeine Haftungsfreistellung. Soweit das geltende Recht es zulässt, stellen Sie mit Ihrer Anmeldung zum Turnier den Veranstalter, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Direktoren, Handlungsbevollmächtigten, Mitarbeiter und Agenturen (zusammen „freigestellte Parteien“ genannt) von jeglicher Haftung frei und verpflichten sich, gegen die freigestellten Parteien keine Ansprüche in Bezug auf Kosten, Verletzungen, Verluste und Schäden jeglicher Art zu erheben, die sich aus dem Turnier (u. a. auch aus der Teilnahme) bzw. aus der Lieferung, Falschlieferung und Annahme sowie dem Besitz, der Nutzung und der Nichtbenutzbarkeit eines Preises ergeben oder im Zusammenhang damit stehen (darunter u. a. sich auf Personenschäden, Todesfälle, Sachbeschädigung bzw. -zerstörung, das Recht am eigenen Bild und auf Datenschutz, Verleumdung und ehrverletzende Falschdarstellung beziehende Ansprüche, Kosten, Verletzungen, Verluste und Schäden, unabhängig davon, ob diese absichtlich oder unabsichtlich verursacht werden), wobei es unerheblich ist, ob die Rechtsdoktrin des Vertragsrechtes, des Deliktrechtes, des Gewährleistungsrechtes oder eine andere Doktrin angewandt wird. In einigen Ländern ist (i) der Ausschluss stillschweigender Garantien bei anwendbaren gesetzlich festgelegten Rechten nicht gestattet, während Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande und Spanien (ii) den Vertragsparteien keine Haftungsbeschränkungen im Hinblick auf Schäden und Todesfälle gestatten, die auf Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten zurückzuführen sind; daher gelten die oben genannten Ausschlüsse und Einschränkungen in manchen Fällen nicht.


11. Eidliche Erklärung und Haftungsfreistellung. Als Voraussetzung für die Preisverleihung müssen Gewinner dem Veranstalter unter Umständen Folgendes ausfertigen und zustellen: eine unterzeichnete eidliche Erklärung über ihre Teilnahmeberechtigung und Annahme der offiziellen Regeln sowie ihre Haftungsfreistellung, soweit letztere mit den einschlägigen Gesetzen vereinbar ist. Falls der Gewinner in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, als minderjährig gilt, muss ein Elternteil bzw. der gesetzliche Vormund diese Urkunden ausfertigen und zustellen. Die Nichtzustellung der unterzeichneten eidlichen Erklärung innerhalb von sieben (7) Tagen kann dazu führen, dass der Preis verfällt. Potenzielle Gewinner sind dafür verantwortlich, die Rücksendung aller geforderten Unterlagen sicherzustellen; ein Beleg der Einlieferung bei der Post gilt nicht als Beleg des Eingangs beim Veranstalter.


12. Liste der Gewinner; Zusendung der Regeln. Eine Liste der Gewinner wird auf der folgenden Seite veröffentlicht: http://www.wowarmory.com/arena-tournament.xml, und zwar spätestens am 31. Dezember 2009 und danach bis zum 31. März 2010. Ein Exemplar der Gewinnerliste wird Ihnen nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 31. Januar 2010 zugesandt, wenn Sie einen frankierten, mit Ihrer Anschrift versehenen DIN-A4-Umschlag an den Veranstalter an der unten angegebenen Anschrift mit dem Zusatz „Attn: 2009 European Union World of Warcraft Arena Tournament – Winners List“ („Betreff: World of Warcraft-Arenaturnier Europäische Union 2009 – Gewinnerliste“) senden. Um ein Exemplar der Regeln zu erhalten, senden Sie einen frankierten, mit Ihrer Anschrift versehenen DIN-A4-Umschlag an den Veranstalter an der unten angegebenen Anschrift mit dem Zusatz „Attn: 2009 European Union World of Warcraft Arena Tournament – Rules Request“ („World of Warcraft-Arenaturnier Europäische Union 2009 – Bitte um Zusendung der Regeln“).


13. Urheberrechtsvermerk Das Turnier und sämtliche Begleitmaterialien sind mit dem Urheberrechtsvermerk © 2009 als Eigentum der Blizzard Entertainment, Inc. und ihrer jeweiligen Lizenzgeber gekennzeichnet. Alle Rechte vorbehalten.


14. Verschiedenes. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit World of Warcraft mit Patches bzw. Updates zu aktualisieren, um so, wie er es nach alleinigem Ermessen für sinnvoll hält, Programmfehler zu beseitigen, das Gleichgewicht zu ändern oder Funktionen hinzuzufügen, ohne das Turnier auszusetzen oder abzubrechen. Das Turnier und die vorliegenden offiziellen Regeln unterliegen dem französischen Recht und werden diesem entsprechend ausgelegt. Teilnahmeberechtigte Spieler sind an die vorliegenden offiziellen Regeln und die Entscheidungen des Veranstalters gebunden, die endgültig und in jeglicher Hinsicht bindend sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese offiziellen Regeln jederzeit nach seinem alleinigen Ermessen zu ändern und das Turnier sowie die Teilnahme teilnahmeberechtigter Spieler auszusetzen, abzubrechen oder zu ändern, falls Viren, Programmfehler, unerlaubtes menschliches Eingreifen oder sonstige Ursachen, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen, die Verwaltung, die Sicherheit oder den Ablauf des Turniers beeinträchtigen oder wenn der Veranstalter aus anderen Gründen (wie er ganz nach alleinigem Ermessen entscheidet) das Turnier nicht wie geplant durchführen kann. Aus Gründen der Serverkapazität oder anderer technischer Einschränkungen, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anzahl der teilnahmeberechtigten Spieler zu beschränken. Teilnahmeberechtigte Spieler, die die vorliegenden offiziellen Regeln missachten, den Ablauf des Turniers behindern oder sich in einer Weise verhalten, die dem Veranstalter, dem Turnier oder anderen teilnahmeberechtigten Spielern gegenüber unfair ist (wie der Veranstalter nach seinem alleinigen Ermessen entscheidet), werden von der Teilnahme am Turnier ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen auszuschließen, deren Teilnahmeberechtigung in Zweifel steht oder die disqualifiziert wurden oder die aus anderen Gründen nicht zur Teilnahme am Turnier berechtigt sind. Die Ungültigkeit bzw. Nichtvollstreckbarkeit einer Bestimmung der vorliegenden offiziellen Regeln beeinflusst in keiner Weise die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der verbleibenden Bestimmungen. Wenn Sie Fragen zu den vorliegenden offiziellen Regeln oder zum Turnier haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an wow-tourneyinfo@blizzard.com, oder senden Sie Ihre schriftlichen Fragen an: 2009 World of Warcraft European Union Arena Tournament c/o Blizzard Entertainment, SAS, TSA 60 001, 78143 Vélizy Villacoublay Cedex, Frankreich


15. Organisator des Turniers. Der Veranstalter des Turniers ist das Unternehmen Blizzard Entertainment, SAS, TSA 60 001, 78143 Vélizy Villacoublay Cedex, Frankreich und/oder Blizzard Entertainment, Inc., P.O Box 18979, Irvine, CA 92623, USA.


USK