Brief an die Machinima-Regisseure aus aller Welt

Blizzard Entertainment unterstützt unter dem Vorbehalt einiger Bedingungen die Mühen der World of Warcraft-Community, 'Machinima*'-Filme zu kreieren (im Folgenden "Produktion" genannt), in denen Videobilder, Filmmaterial, Musik, Sounds, Reden oder andere Versatzstücke der urheberrechtlich geschützten Produkte, inklusive "World of Warcraft", benutzt werden.

Die grundlegende Regel


In erster Linie verlangt Blizzard Entertainment, dass der Gebrauch von World of Warcraft und anderen Blizzardprodukten auf nichtkommerzielle Zwecke beschränkt wird.

Was das für den Künstler bedeutet


Als Machinima-Künstler der Community ist es euch gestattet, Machinima-Produktionen zu erstellen und diese auf eurer Webseite und auch auf anderen Webseiten zu zeigen, auf denen Besucher eure Produktionen ansehen können.

Einschränkung der Nutzung


Weder ihr (der Machinima-Künstler) noch der Betreiber der Webseiten, wo eure Produktion(en) angesehen werden können, dürfen von Besuchern für das Ansehen der Produktion(en) eine "Gebühr" verlangen.

Bezüglich des Themas "Premium-Zugang"


Wir wissen, dass viele Webseiten von Drittanbietern, neben einer "freien" Zugangsmethode zum Ansehen von Machinima-Inhalten, meist auch einen Premium-Zugang anbieten, der einen schnelleren Zugriff erlaubt.

Wir möchten in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass insofern auf der Webseite, auf der eure Produktion gezeigt wird, auch ein freier Zugang geboten wird, um Besuchern das Ansehen der Produktion zu ermöglichen, Blizzard Entertainment nichts gegen das Bereitstellen der Produktion auf der Seite einzuwenden hat, ungeachtet des Vorhabens für Premium-Zugang der Seite zu bezahlen.

Eure Produktion darf nicht verkauft werden


Bitte beachtet, dass die Einschränkung von Blizzard Entertainment, dass Produktionen auf nichtkommerzielle Zwecke begrenzt werden, auch bedeutet, dass eine von euch erstellte Produktion nicht an eine andere Firma gegen eine Gebühr, oder jede andere Form eines Ausgleichs, ohne eine ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis durch Blizzard Entertainment, lizenziert werden darf. Blizzard Entertainment behält sich das Recht vor, World of Warcraft für jegliche kommerzielle Zwecke zu nutzen.

Diese Genehmigungen und Billigungen beziehen sich allein auf Produktionen, die "T-rated" (für Jugendliche geeignet) sind


Zur Aufrechterhaltung und zum Schutz des Erscheinungsbilds unserer Spiele verlangt Blizzard, dass die Produktionen die Altersfreigabe "T" respektieren, die World of Warcraft durch die ESRB (Entertainment Software Rating Board) verliehen worden ist, und auch andere, ähnliche Freigaben anderer Organisationen zur Bewertung von Unterhaltungssoftware aus aller Welt beachten und dass diese Standards während des Entstehens der Produktion beachtet werden.

Unterstützung durch Blizzard für Filmfestivals, Wettbewerbe und Rundfunkausstrahlungen


Wenn ihr eine Produktion erstellt habt, die den obigen Richtlinien entspricht und die ihr für einen Filmwettbewerb oder ein Festival einreichen wollt oder wenn sich euch die Gelegenheit bietet eure Produktion im TV ausstrahlen zu können, dann unterstützt Blizzard Entertainment eure Mühen gern, nach Begutachtung und Befürwortung eurer Produktion, indem wir eine, den Inhalt betreffende, Nutzungslizenz für eure Produktion ausstellen.

Was ist eine Nutzungslizenz für den Inhalt?


Für den Fall, dass der Wettbewerbsveranstalter, das Festivalkomitee oder der Fernsehsender die Einverständnis zur Nutzung von Bildern oder Videosequenzen von World of Warcraft durch Blizzard Entertainment verlangt, die Verwendung in der Produktion finden, wird eine Nutzungslizenz für den Inhalt bereitgestellt. Diese Lizenz dient als Beweis, dass das in der Produktion verwendete Material in diesem speziellen Fall verwendet werden darf.

Wichtiger Hinweis


Eine Nutzungslizenz ist nicht unbegrenzt anwendbar: Sie erlaubt die Nutzung von Blizzardmaterial in eurer Produktion lediglich für die Gelegenheit, für die sie erteilt wurde und nach den speziellen Richtlinien, die in der Lizenz näher beschrieben werden.

Pädagogische Nutzung von Produktionsmaterial


Blizzard Entertainment unterstützt die Nutzung von Auszügen des Spiels zu pädagogischen Zwecken und ihr seid herzlich eingeladen, eine Produktion für ein Schulprojekt, eure Abschlussarbeit etc. zu entwerfen. Alle obigen Einschränkungen gelten für Produktionen, die zu pädagogischen Zwecken erstellt wurden.

Einbindung von Sponsorennamen, Logos oder Tochtergesellschaften


Wohl wissend, dass es Organisationen gibt, die Willens sind Künstler der Machinima-Community zu unterstützen, ist das Nennen von Künstler- oder Wettbewerbssponsoren, sei es durch Logos am Anfang der Produktion oder durch das Nennen des Sponsorennamens, erlaubt.

Um allerdings allen Produktion gleiche Bedingungen im Gebrauch nichtkommerziellen Materials einzuräumen, dürfen nicht mehr als 10 Sekunden Sponsorenwerbung pro Produktion anfallen. Zusätzlich dazu muss die Auszeichnung "Sponsored by" gleichzeitig eingeblendet werden. Die einfache, textuelle Anzeige der 'Credits' am Ende der Produktion, die auf Logos, Slogans und andere Methoden visueller Hervorhebung verzichtet, ist nicht durch diese Einschränkung betroffen.

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